Sparpläne für "fremde" kinder
Ein klassisches Juniordepot gehört rechtlich dem Kind und wird von dessen Eltern oder Sorgeberechtigten bis zum 18. Geburtstag als Treuhänder verwaltet. Doch was ist, wenn Großeltern, Onkel, Tanten oder Paten ebenfalls für ihre Enkel, Neffen, Nichten oder Patenkinder ansparen möchten?
In Deutschland ist es nicht möglich, ein Depot für fremde Kinder zu eröffnen, ohne dass die Eltern zustimmen. Das bedeutet, dass Großeltern oder andere Verwandte kein Juniordepot im Namen des Kindes anlegen können. Der Antrag zur Eröffnung eines solchen Depots muss immer von den sorgeberechtigten Eltern unterzeichnet werden. Diese Regelung dient der Geldwäscheprävention und soll sicherstellen, dass das Vermögen tatsächlich dem Kind gehört.
Trotz dieser Einschränkungen gibt es verschiedene Möglichkeiten für Großeltern und andere Verwandte, um für Kinder zu sparen.
Die einfachste Möglichkeit für
Großeltern, Onkel, Tanten oder
Paten, für ein Kind zu sparen, besteht darin, die Eltern zu bitten, ein
klassisches Juniordepot für das Kind zu eröffnen. Hierbei ist es wichtig, dass
beide Sorgeberechtigten zustimmen. Sie als Großeltern oder Verwandte können dann regelmäßig in das Depot einzahlen, indem Sie den monatlichen Lastschrifteinzug über Ihr Referenzkonto einrichten oder Sparbeträge direkt auf das Depotkonto überweisen. Wenn Sie den Eltern vertrauen und sicher sind, dass das Geld in guten Händen ist, sollten Sie diese Variante aufgrund der hohen Steuerfreibeträge und des Pfändungsschutzes bevorzugen.
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen es vorteilhaft sein kann, das Geld zunächst in einem eigenen Depot anzusparen, das Großeltern, Onkeln, Tanten oder Paten gehört, ohne es rechtlich dem Kind zu übertragen. Man könnte von einem „symbolischen Juniordepot“ sprechen.
Die Beweggründe dafür können vielfältig sein:
Möchten Sie mit dem Segen der Eltern ein klassisches Juniordepot für ein Kind (welches nicht Ihres ist) besparen, so finden Sie auf unserer Vergleichsseite empfehlenswerte Anbieter. Bitten Sie die leiblichen Eltern ein solches Konto zu eröffnen. Die Sparrate lassen Sie von Ihrem Konto abbuchen.
Haben Sie sich entschieden, ein symbolisches Juniordepot zu besparen, können Sie einfach ein Depot (Erwachsenen-Depot) auf Ihren Namen eröffnen. Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:
Ein Geheimtipp: Über viele Jahre akkumulierte Gewinne in Ihrem Erwachsenen-Depot können mit einem kleinen Trick möglicherweise doch noch steuerfrei auf das Kind übertragen werden. Hierzu müssen Sie ein klassisches Juniordepot für das Kind eröffnen lassen. Anschließend können Sie Ihr Depot (oder Teile davon) auf das Juniordepot übertragen. Dies ist nicht kompliziert; ein einfaches Formular zum Depotübertrag genügt. Informieren Sie Ihre Bank jedoch unbedingt darüber, dass es sich um eine sogenannte "unentgeltliche Übertragung" handelt. Dadurch wird der Übertrag wie eine Schenkung behandelt. Bitte beachten Sie je nach Verwandtschaftsgrad die Schenkungsfreigrenzen und ziehen Sie bei Unklarheiten einen Steuerberater oder Ihre Bank zu Rate. Es wäre bedauerlich, wenn Sie aufgrund eines falsch gesetzten Kreuzchens die aufsummierten Gewinne voll versteuern müssten, anstatt sie für das Auto oder den Führerschein zum 18. Geburtstag „investieren“ zu können.
Möchten Sie sich intensiver mit der Geldanlage für Erwachsene auseinandersetzen? Dann besuchen Sie unsere Partnerseite www.sparplan-einfach.de. Dort finden Sie umfassende Informationen und wertvolle Tipps, die Ihnen helfen, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und Ihr Vermögen nachhaltig aufzubauen.
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