Steuern optimieren

Keinen cent zuviel!

-4 Schritte um 18 Jahre lang steuerfrei zu investieren-


Steuern optimieren bei einem Juniordepot: Wir fangen da an wo andere aufhören!


Auf nahezu jeder Bankseite oder Homepage zu Juniordepots bzw. Geldanlagen für Kinder finden Sie den "hilfreichen" Hinweis, dass man bei Juniordepots sehr hohe Freibeträge ausschöpfen kann. Diese Tatsache allein bringt Ihnen jedoch wenig, da kein Automatismus dahintersteckt. Solange Sie nicht aktiv die steuerlichen Vorteile nutzen, verfallen diese Jahr für Jahr.


Warum ist das wichtig?


Im Extremfall kann Ihr Kind in 18 Jahren deutlich über 200.000 Euro steuerfrei dazu verdienen. Ignorieren Sie diese Thematik, um möglicherweise Aufwand zu sparen, erweisen Sie dem Kind damit einen Bärendienst, während der Fiskus gnadenlos zuschlägt. Es wäre schade, wenn man es mit geringem Aufwand besser machen könnte!


Steuerliche Freigrenzen und wichtige Informationen


Im folgenden Artikel finden Sie eine Zusammenfassung zu allen verfügbaren Freigrenzen, dem richtigen Umgang damit sowie einige Erläuterungen zur Krankenkasse (Familienversicherung) und BAföG.


Um die steuerlichen Vorteile eines Juniordepots optimal auszuschöpfen, ist es entscheidend, sich aktiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und die verfügbaren Freibeträge gezielt zu nutzen. Der Aufwand lohnt sich, um langfristig das Vermögen des Kindes zu maximieren und steuerliche Nachteile zu vermeiden.


Bitte beachten Sie, dass die hier dargelegten Informationen keine steuerliche Beratung darstellen. Individuelle Fragestellungen empfehlen wir mit einem legitimierten Steuerberater, der depotführenden Bank oder Familienversicherung direkt zu klären. Weitere Hinweise zum Haftungsausschluss finden Sie hier.

Die 4 Schritte zur steuerlichen Optimierung von Juniordepots mit ETF-Sparplan


Schritt 1: Basics zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Juniordepots verstehen


  • So ziemlich alle Einkunftsarten in Deutschland unterliegen einer Steuerpflicht. Dazu zählen natürlich auch Einnahmen von (minderjährigen) Kindern. Im Fall von Kapitaleinkünften spricht man von der so genannten Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% (ja den gibt es hier immer noch) und je nach Konfession und Bundesland 8 oder 9% Kirchensteuer. Das ergibt 26,38% ohne Kirchensteuer bzw. 28,4-28,6% mit Kirchensteuer.


  • Jeder Bürger, und damit auch jedes Kind, hat einen jährlichen Sparerfreibetrag von 1000 Euro (Stand 2024) zur Verfügung.


  • Der Freibetrag ist für alle Erträge am Kapitalmarkt vorgesehen, also für Gewinne aus Aktien, Fonds, ETFs, Zinsen und die jährliche Vorabpauschale.


  • Die Ermittlung der Erträge übernimmt die Bank für Sie. Weiterhin prüft die Bank, ob die Erträge unter die so genannte Teilfreistellung fallen. Eine Teilfreistellung führt dazu, dass ein bestimmter Umfang der Erträge steuerfrei ist. Die steuerfeien Abschläge betragen je nach Kategorie 0 bis 30%, bei aktienbasierten ETFs sind es i.d.R. 30%. Die Teilfreistellung greift bei der Vorabpauschale, bei der Besteuerung von Dividenden (Ausschüttungen) sowie bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.


  • Der Freibetrag steht jedes Jahr neu zur Verfügung . Ein nicht verbrauchter Freibetrag kann aber nicht mit ins neue Jahr mitgenommen werden. Wird er nicht benutzt, verfällt er ersatzlos am Jahresende.


  • Alle Gewinne über den Freibetrag hinaus müssen mit der Abgeltungssteuer versteuert werden, außer es existiert eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Die Bank führt die Steuer direkt ab, Sie brauchen nichts zu tun. 

 

Achtung: Jetzt wird es wichtig:
 

  • In einem Depot kann nur der rechtliche Inhaber seinen Sparerfreibetrag hinterlegen . Daher ist ein Depot im Besitz der Eltern steuerlich wenig optimal. Bei einem klassischen Juniordepot ist das Kind nämlich stattdessen der rechtliche Inhaber.


  • Bei Kindern haben wir im Regelfall noch eine weitere großartige Möglichkeit, so gut wie keine Steuern zu zahlen. Der allgemeine Grundfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro. Solange die Kinder kein anderweitiges Einkommen erzielen, können Sie den kompletten Grundfreibetrag für steuerpflichtige Kapitalerträge ausnutzen. Der Freibetrag für Kapitelerträge von 1000 Euro kommt hier noch hinzu, so dass die Kinder für bis 12.604  Euro (Stand 2024) Kapitalmarkterträge pro Jahr keinerlei Steuern bezahlen müssen. Theoretisch kommt hier noch ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro hinzu, den lassen wir aber aus Vereinfachungsgründen weg.


  • Über einen Zeitraum von 18 Jahren könnte man bei weiterhin gleichen Bedingungen damit pro Kind theoretisch über 220.000 Euro steuerfreien Gewinn realisieren. Zugegeben, der hier genannte steuerfreie Betrag für das Kind ist wahnsinnig hoch und wird wohl selten in der Realität im Rahmen eines Juniordepot-Sparplans in Anspruch genommen werden. Aber auch wenn man nur Teile dieser unglaublich hohen Freibeträge ausnutzt, kann man für sein Kind sehr viele Steuern einsparen. 


  • Ignoriert man die Thematik um vielleicht Aufwand zu sparen, erweist man seinem Kind hierbei einen Bärendienst. Über die Jahre kommt über den Zinseszins-Effekt vermutlich ein sehr hoher Gewinn zusammen. Die dann akkumulierten Gewinne müssen bei der Auflösung des Depots versteuert werden. Das Problem: Unter Umständen befindet sich das Kind bei der Auflösung des Sparplans schon in einer Ausbildung oder hat einen Nebenjob, so dass der Grundfreibetrag bereits (teilweise) verbraucht wurde. Wirklich schade, wenn das Kind in diesem Fall unnötigerweise bis auf den jährlichen Freibetrag von 1000 Euro in diesem Jahr alle seit 18 Jahren angehäuften Kapitalmarktgewinne voll versteuern müsste.


  • Noch ein Hinweis zur Vorabpauschale:  Da der Betrag der Vorabbesteuerung sehr niedrig ist (i.d.R. wenige Euro) und die Freibeträge bei Kindern so groß sind, kann die Vorabpauschale aus Vereinfachungsgründen hier ignoriert werden. Bei sehr großen Depotvolumen ist die Vorabpauschale aber durchaus relevant. Sie ist wie eine vorweggenommene Pauschalbesteuerung zu sehen, d.h. das Geld ist nicht weg.



Schritt 2: Aktivierung der Steuerfreibeträge 


  • Sparerfreibetrag (Sparer-Pauschbetrag): Überlegen Sie zunächst, ob noch andere Banken oder Depots existieren, bei denen der Sparerfreibetrag von insgesamt 1000 Euro anteilig vielleicht schon hinterlegt sein könnte. Der Gesamtbetrag darf die 1000 Euro in Summe nicht überschreiten. Hinterlegen Sie den maximalen Betrag (der noch zur Verfügung steht) mit „Erteilung bis auf Widerruf“. Damit ist der Freibetrag sofort gültig. Manche Banken akzeptieren sogar eine rückwirkende Eintragung sofern es im gleichen Kalenderjahr passiert.

 

  • Grundfreibetrag: Zunächst gehen Sie auf die Seite des Bundesministeriums für Steuern und suchen sich das Dokument "Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen" („NV1A“) heraus (unter Steuerformulare/ Nichtveranlagungs-Bescheinigung). Füllen Sie das Dokument im Namen des Kindes (Nicht Sie stellen den Antrag, sondern das Kind!) aus und senden es an Ihr zuständiges Finanzamt.  In der Regel ist das Prozedere problemlos und Sie erhalten nach wenigen Tagen eine Nichtveranlagungsbescheinigung zugestellt. Diese müssen Sie bei der depotführenden Bank einreichen. Die NVB ist immer 3 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Bitte nutzen Sie nur die Originalquelle, da andere Dokumente bei Google regelmäßig veraltet sind.
lachendes Kind mit Vater und Mutter und Text

Schritt 3: Ausschüttende ETFs für das Juniordepot verwenden


  • Der hohe Freibetrag im Juniordepot allein bringt erst mal rein gar nichts, man muss ihn natürlich auch noch nutzten bzw. verbrauchen.

 

  • Eine Möglichkeit besteht darin, ausschüttende ETFs zu verwenden. Dadurch werden zunächst einmal die Dividenden und Zinserträge regelmäßig ausgeschüttet und verbrauchen ganz automatisch den Freibetrag. Dies ist sicherlich eine gute Möglichkeit mit wenig Aufwand wenigstens einen Teil des Freibetrages automatisch zu nutzen.

 

  • Achtung: Neben den Dividenden und Zinsen gibt es aber auch noch die „allgemeine Wertsteigerung“ der ETFs. Diese Wertsteigerung macht regelmäßig den größeren Teil der Gewinne aus und ist natürlich auch voll steuerpflichtig. Daher bringt die Wahl von ausschüttenden ETFs keine saubere 100% Lösung, sondern ist maximal ein bequemer Kompromiss. Kommen wir daher zu Schritt 4!



Schritt 4: Freibeträge manuell verbrauchen


  • Eine smarte Möglichkeit die hohen Freibeträge im Juniordepot besser zu nutzen, ist beispielsweise kurz vor dem Jahresende die angehäuften Gewinne zu realisieren und damit die hohen Freibeträge für die Kinder zu verbrauchen. Das Vorgehen ist sehr einfach. Man verkauft den ETF und kauft ihn nach kurzer Zeit wieder. Mit diesem Vorgang sollte auch gleich das Rebalancing durchgeführt werden, da  sich häufig über das Jahr einzelne ETFs im Depot zu stark oder zu schwach entwickelt haben und damit die gewünschte Diversifikation ggf. in Schieflage geraten ist.


  • Da nicht jedes Jahr Gewinne in einer Größenordnung der Freibeträge angefallen sein werden, kann man ein solches Vorgehen auch auf wenige Jahre beschränken um Kauf- und Verkaufskosten zu sparen.


  • Auch wenn es hierzu bereits etliche Urteile gibt die den Vorgang als unkritisch einstufen: Sollten Sie Bedenken hinsichtlich dem Thema Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO oder Marktmanipulation i.S.d. § 20a Wertpapierhandelsgesetz haben, so sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Steuerberater.


Wie sieht das Vorgehen im Detail aus? Ein Beispiel:


  • Einzahlungen in das Depot bisher: 10.000 Euro
  • Wert des Depots Stand Dezember: 16.500 Euro
  • Vorgehen: Einmal das Depot/Depotposten komplett verkaufen und für den gleichen oder nächsten Tag einen Kaufauftrag über die gleiche Summe einstellen. (Führt man wie empfohlen ein Rebalancing durch, muss man die Beträge entsprechend anpassen)
  • Realisierter Gewinn: 6.500 Euro
  • Verbleibender Freibetrag (incl. Sparer-Pauschbetrag): 12.604 Euro minus (6.500 Euro x 70%) = 8.054 Euro. Daher muss das Kind keinerlei Steuern darauf zahlen, solange eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde und keine anderweitigen Einkünfte existieren. Der Faktor von 70% ergibt sich aus der steuerlichen Teilfreistellung von 30% der Gewinne bei aktienbasierten ETFs.
  • Sie haben damit für das Kind folgende Steuern eingespart: (6.500 Euro x 70% -1000 Euro) x 26,38% = 937 Euro. (Annahme: Ohne Kirchensteuer, Teilfreistellung 30%, Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht verbraucht)
  • Kaufkosten wären bei günstigen Brokern zwischen 1,5 bis ca. 60 Euro. Es lohnt sich also diesen Betrag zu investieren um einen wesentlich größeren Betrag von Steuern einzusparen.
  • Fühlt man sich unsicher bei diesem beschriebenen Vorgehen, so führt man den Vorgang einfach mehrfach mit kleineren Beträgen durch. So könnte man in unserem Beispiel etwa mehrfach einen Teilbetrag von z.B. 2.000 Euro verkaufen und sofort wieder kaufen. Anschließend sieht man wie viel Gewinn realisiert wurde und wie der Freibetrag schrittweise verbraucht wird. So kann man sich langsam an dem maximalen Freibetrag herantasten.
  • Noch eine Hintergrundinformation: Im Fall eines schrittweisen Verkaufs in Teilbeträgen geht die Bank nach dem FIFO-Prinzip (First-In, First-Out) vor. Das heißt, Anteile die früher gekauft wurden, werden auch als erstes wieder verkauft.
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Nochmal zur Übersicht: Welche Freigrenzen sind bei Juniordepots zu beachten?


Im Wesentlichen gibt es 5 wichtige Freigrenzen die man bei einem Juniordepot (Kinderdepot) kennen sollte:


Der Sparerfreibetrag (auch bekannt als Sparer-Pauschbetrag)


  • Jeder Bürger, und damit auch jedes Kind, hat einen jährlichen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro (Stand 2024) zur Verfügung.


Der allgemeine Grundfreibetrag


  • Der allgemeine Grundfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro .
  • Für Kapitalanlagen kommt der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro hier noch hinzu, so dass die Kinder für bis 12.604 Euro (Stand 2024) Kapitalmarkterträge pro Jahr keinerlei Steuern bezahlen müssen. Des Weiteren steht noch ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro zur Verfügung.


Krankenversicherung (Familienversicherung)


  • Ist das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert, darf es ein eigenes Einkommen von 7060 Euro/Jahr (505 Euro monatlich zzgl. 1000 Sparerfreibetrag) nicht überschreiten. Passiert das, muss es sich selbst kranken- und pflegeversichern, was extrem renditeschädlich für einen Sparplan wäre.
  • Trotz, dass diese Grenze für alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV) gilt, ist ausdrücklich von einem regelmäßigen Einkommen die Rede. Daher erfüllen nur regelmäßige Dividendenauszahlungen oder Zinserträge diesen "Tatbestand", da diese immer an einem festen Stichtag ausgezahlt werden. Für den Fall, dass man für das Depot ausschüttenden ETFs erworben hat, sollten man daher diese Schwelle durchaus im Blick haben, da hier die Auszahlungen ja bekanntlich regelmäßig erfolgen.
  • Einmalige oder sporadische Gewinnmitnahmen, Umschichtungen oder eine Depotauflösung  fallen hier lt. Rückmeldung meiner Krankenkasse nicht darunter. Vermeiden sollte man aber immer wieder im gleichen zeitlichen Intervall beispielsweise Verkäufe durchzuführen (schrittweise Auflösung des Depots) da dies als regelmäßig eingestuft werden könnte. Damit würde das Kind aus der Familienversicherung fallen, sobald es über 7060 Euro Gewinn/Jahr kommt. Bei Unklarheiten hilft die jeweilige Krankenkasse gern weiter, wenngleich eine solche Frage sicher nicht direkt an der Hotline geklärt werden kann.


BAföG


  • Der maximale Grenzbetrag für die Bewilligung von BAföG liegt bei einem Vermögen von 15.000 Euro (Stand 2024) für das jeweilige Kind. Wird das Geld jedoch vor einer Antragstellung verbraucht, hat man nichts zu befürchten.


Schenkungsfreigrenzen


  • Schenkungsfreigrenzen hängen sehr stark vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Werden die Freigrenzen überschritten, fällt eine Schenkungssteuer an.
  • Für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern steht ein Freibetrag von 400.000 Euro in 10 Jahren zur Verfügung.
  • Für Schenkungen zwischen Großeltern und Enkeln steht ein Freibetrag von 200.000 Euro in 10 Jahren zur Verfügung.
  • Wichtig: Verstirbt der Schenker innerhalb der 10 Jahre, so wird der geschenkte Betrag auf das Erbe angerechnet.
  • Gelegenheitsgeschenke bzw. anlassbezogene Geschenke (Geburtstag, Heirat, Abitur, Examen) sind schenkungssteuerfrei, solange sie der Höhe nach für den Anlass passend sind.


Für die meisten Kinder mit Juniordepot (Kinderdepot) stellt der Sparer-Pauschbetrag die wichtigste und häufig auch einzige relevante Freigrenze dar. Kommen jedoch größere  Beträge zusammen und nähert man sich den Freigrenzen, ist eine Beratung beim Steuerberater sicher zu empfehlen.

ETF-Steuerrechner


Sie wollen es genauer wissen und die Steuerlast eines ETF-Sparplans (ohne Optimierungen) berechnen? Dann empfehlen wir hier den ETF-Steuerrechner. Der Rechner wurde bereitgestellt über unsere  Partnerseite Zendepot.de.


Haftungsausschluss
Weder Juniordepot.de noch Zendepot übernehmen eine Haftung für die Richtigkeit der angezeigten Informationen in den Rechnern. Die Rechner stellen keine Anlageberatung oder Kaufempfehlung dar.


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