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-Vermögensaufbau für Kinder kann so einfach sein-
Suchen Sie nach einer seriösen und langfristig vielversprechenden Geldanlage für Ihre Kinder oder Enkelkinder, wissen aber nicht, wie Sie am besten anfangen?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie herausfordernd es sein kann, sich im Dschungel der vielen Angebote für Juniordepots und Geldanlagen für Kinder zurechtzufinden.
Auf JUNIORDEPOT-EINFACH.DE finden Sie alle Informationen aus einer Hand – gewissenhaft recherchiert und vollkommen kostenfrei. Von Eltern für Eltern! Viel Spaß beim Entdecken!
Laden Sie jetzt die kostenfreie Checkliste zur Juniordepot-Eröffnung herunter:
[Letztes Update: 11/2024]
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Bis vor einigen Jahren waren Sparkonten oder Festgeldkonten die bevorzugte Wahl, um für Kinder und Enkelkinder Geld anzusparen. Aufgrund der hohen Inflation und trotz wieder gestiegener Zinsen ist die Realrendite jedoch weiterhin negativ. Dies bedeutet, dass junge Sparer jedes Jahr an Kaufkraft verlieren. Somit sind diese traditionellen Anlageformen für langfristige Investitionen, insbesondere für Kinder, nicht mehr geeignet.
Die meisten Finanzexperten empfehlen daher ein Juniordepot (auch Kinderdepot oder Minderjährigendepot genannt) mit einem ETF-Sparplan als langfristig vielversprechende Alternative.
Durch die Investition in weltweit breit gestreute ETFs, wie beispielsweise den MSCI World, konnte in den letzten 45 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von etwa 7,1 % erzielt werden. Selbst mit kleinen monatlichen Sparbeträgen können über die Jahre hinweg beachtliche Vermögen aufgebaut werden. Und das Beste ist, mit relativ wenig Aufwand sind alle Gewinne steuerfrei.
Ein besonders lang zurückreichendes Beispiel bietet der US-Aktienmarkt, dessen breit gestreuter Industrie-Index S&P 500 unten dargestellt wird. Die Grafik spricht für sich: Trotz erheblicher Krisen und nennenswerter Rücksetzer hätte sich ein langfristiger Sparplan bisher mehr als gelohnt!
Mit unserem kostenfreien ETF-Sparplan-Rechner können Sie ganz einfach und schnell einen individuellen Sparplan simulieren. Legen Sie die gewünschte Laufzeit und monatliche Sparbeträge fest, um zu sehen, wie viel Vermögen Sie über die Jahre aufbauen können. Der Rechner wird Ihnen über unsere Partnerseite Zendepot.de bereitgestellt, die sich auf das entspannte Investieren in Eigenregie spezialisiert hat.
Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie: Weder Juniordepot.de noch Zendepot übernehmen die Haftung für die Richtigkeit der angezeigten Informationen in den Rechnern. Die Ergebnisse des Rechners stellen keine Anlageberatung oder Kaufempfehlung dar.
Ein Juniordepot (auch bekannt als Kinderdepot oder Minderjährigendepot) ist ein Wertpapierdepot, das rechtlich und steuerlich dem Kind gehört. Es wird in der Regel von den Erziehungsberechtigten eröffnet und bis zum 18. Lebensjahr treuhänderisch verwaltet.
Ein Juniordepot bietet erhebliche steuerliche Vorteile und ist im Falle von Privatinsolvenz oder Arbeitslosigkeit der Eltern vor Pfändungen geschützt.
Für das Depot können
Investmentfonds,
ETFs oder
Aktien erworben werden, wobei kostengünstige
ETF-Sparpläne
besonders beliebt sind. Spekulative Anlagen wie Optionsscheine, Kryptowährungen oder Hebelzertifikate sind ausgeschlossen.
Ein gutes Junior-Depot zeichnet sich zunächst durch geringe Kosten aus, da hohe Gebühren über viele Jahre hinweg die Rendite erheblich schmälern können. Dazu zählen sowohl Depotkosten als auch Transaktionskosten (Kauf- und Verkaufskosten). Die inhärenten Produktkosten der ETFs oder Fonds stehen nicht direkt mit dem Depotanbieter in Verbindung.
Ebenso wichtig ist, dass der Anbieter eine seriöse Bank mit Erfahrung ist. Schließlich möchten Sie dieser Bank im besten Fall über die nächsten 18 Jahre das Geld Ihrer Kinder anvertrauen. Daher sollten Sie von günstigen Brokern aus dem Ausland Abstand nehmen, deren Geschäftsmodell möglicherweise in wenigen Jahren nicht mehr tragfähig ist. Aktuell empfehlenswerte Anbieter, die nach diesen Kriterien ausgewählt wurden, finden Sie weiter oben.
Im Wesentlichen gibt es 2 relevante Kostenblöcke: Depotkosten und Transaktionskosten (Kauf- und Verkaufskosten).
Die meisten Junior- oder Kinderdepots erheben grundsätzlich keine Depotkosten. Einige Anbieter knüpfen jedoch das kostenlose Depot an einen regelmäßigen Sparplan. Tipp: Kostenpflichtige Juniordepots sollten gemieden werden, da sie die langfristige Rendite systematisch schmälern. Es gibt genügend Anbieter, die ohne Depotkosten auskommen.
Transaktionskosten fallen bei jedem Kauf und Verkauf an. Je nach Anbieter werden diese Kosten entweder als fester Betrag (Order-Fee) oder prozentual zum Investmentbetrag berechnet. Häufig sind die Transaktionskosten für regelmäßige Sparpläne (z.B. ETF-Sparpläne) jedoch sehr gering und fallen kaum ins Gewicht. Alle relevanten Kosten sind in unserem aktuellen Vergleich transparent aufgeführt.
Über die langfristige Tragweite von zu hohen Kosten finden Sie hier weitere interessante Informationen.
Ein
Robo-Advisor für Juniordepots bzw. Kinderdepots ist ein
digitaler Vermögensverwalter, der die automatisierte Verwaltung eines klassischen ETF-basierten Juniordepots übernimmt. Das investierte Geld wird dabei entsprechend einer individuell ausgewählten Risikoklasse in kostengünstige ETFs verteilt.
Der Robo-Advisor agiert automatisiert auf Grundlage von geprüftem Expertenwissen und klaren Investmentregeln. Die Kunden zahlen für den Robo-Advisor eine jährliche Verwaltungsgebühr, die zwischen 0,25 % und 1 % liegt, wodurch in der Regel alle Kosten abgedeckt sind.
Einen Vergleich der besten Robo-Advisor für Kinder und viele weitere Erklärungen finden Sie hier.
Das Depot gehört rechtlich dem Kind. Die Eltern dürfen das Depot als Treuhänder bis zum 18. Geburtstag verwalten, jedoch keine Entnahmen oder Vorgänge zu Ungunsten der Kinder durchführen.
Gut zu wissen: Das Depot kann im Fall einer Privatinsolvenz oder Arbeitslosigkeit der Eltern nicht gepfändet werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es hier.
Die Depoteröffnung ist prinzipiell nicht schwer, aber speziell für ein Juniordepot müssen ein paar Dokumente von Ihrer Seite bereitgestellt werden.
Dazu zählen:
Bei besonderen Familienkonstellationen benötigen Sie weitere Nachweise:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Juniordepots finden Sie hier.
Die 3 Buchstaben „ETF“ stehen für Exchange Traded Funds (börsengehandelter Indexfonds).
Ein ETF bildet einfach gesagt eine Liste von vielen Aktien ab, die im Fachjargon als Index bezeichnet werden. Bekannte Indizes sind beispielsweise der DAX (Deutscher Aktienindex), der S&P 500 oder der MSCI World Index.
Ein ETF ist passiv verwaltet und bildet den Index 1:1 ab, ohne dass ein aktives Management versucht, den Markt zu schlagen. Dies spart Verwaltungskosten und macht ETFs äußerst kostengünstig. Empirischen Untersuchungen zufolge ist die Rendite in der Regel besser als bei aktiv verwalteten Fonds.
Im Falle einer Insolvenz des ETF-Anbieters oder der depotführenden Bank sind ETFs als Sondervermögen geschützt, genau wie Fonds oder Aktien.
Ein ETF-Sparplan ist eine regelmäßige Sparform, bei der Sie in börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs (Exchange Traded Funds), investieren. In der Regel sparen Sie monatlich einen festgelegten Betrag und profitieren dabei vom Cost-Average-Effekt. Dieser Effekt bedeutet, dass Sie durch regelmäßige kleine Sparraten niemals zum höchsten Kurs kaufen und somit einen vernünftigen Durchschnittskurs erzielen.
ETF-Sparpläne werden von vielen Banken zu vergleichsweise geringen Kosten angeboten, insbesondere hinsichtlich der Transaktionskosten. Die Ausführung erfolgt häufig an festen Stichtagen, wie dem 1. oder 15. eines jeden Monats.
Experten empfehlen für einen ETF-Sparplan global diversifizierte ETFs, die das Risiko über viele Länder und Währungen streuen und in der Regel mit geringen jährlichen Verwaltungs- bzw. Produktkosten überzeugen.
Zu den bekanntesten und häufig empfohlenen Indizes gehören der MSCI World Index, der MSCI All Country World Index sowie der FTSE All-World Index. Um auch kleinere, wachstumsstarke Unternehmen im Sparplan zu berücksichtigen, kann der MSCI World Small Cap beigemischt werden.
Eine beispielhafte Aufteilung für Depots unterschiedlicher Investmentsummen habe ich hier ausführlicher behandelt.
Klare Antwort: Nein! Solange eine Person nicht volljährig ist, muss ein Depot immer von beiden Erziehungsberechtigten eröffnet werden.
Eltern dürfen das Depot ihrer Kinder bis zum 18. Geburtstag verwalten, allerdings ist es ihnen untersagt, Entnahmen oder Vorgänge zu Ungunsten der Kinder durchzuführen. Rein rechtlich ist es nicht zulässig, das Vermögen im Kinderdepot selbst bei finanziellen Engpässen zur Begleichung von Lebenshaltungskosten zu verwenden. Die gesetzliche Unterhaltspflicht liegt klar bei den Eltern und nicht beim Kind, dessen Geld entnommen würde.
Ein wesentlicher Vorteil eines Juniordepots ist, dass das Kind von hohen Freibeträgen profitieren kann. Zudem ist das Vermögen rechtlich vom Vermögen der Eltern abgetrennt, was zusätzlichen Schutz für das Geld des Kindes bietet. Diese Regelungen ermöglichen eine effektive Vermögensbildung und sichern die finanzielle Zukunft des Kindes.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es hier.
Bisher nicht. Es gibt aber andere (fast) kostenfreie Anbieter für Junior-Depots mit ETF-Sparplan .
Kapitalerträge im Juniordepot unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Ein Juniordepot, das auf den Namen des Kindes eröffnet wird, bietet jedoch den Vorteil, dass durch den Sparer-Pauschbetrag Erträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2024) steuerfrei sind. Hierfür reicht ein Freistellungsauftrag bei der Bank aus.
Sollten die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, hat das Kind mit seinem Juniordepot die Möglichkeit, sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bis zur Höhe des Grundfreibetrags von aktuell 11.604 Euro (Stand 2024) von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen. Diese Bescheinigung kann unbürokratisch beim Finanzamt beantragt werden und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren.
Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier.
Wenn die Kapitaleinkünfte den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, kommt bei Kindern mit einem Juniordepot die Nichtveranlagungsbescheinigung (auch NVB oder NV-Bescheinigung) ins Spiel. Diese Bescheinigung ermöglicht es Geringverdienern, wie Kindern, Studenten oder Rentnern, sich für Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen.
Laut Gesetz steht jedem Bürger ein Grundfreibetrag zu, der nicht besteuert werden darf. Der Grundfreibetrag (Existenzminimum) beträgt für ledige Personen 11.604 Euro pro Jahr (Stand 2024) und gilt selbstverständlich auch für Kinder.
Den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen“ können Sie am einfachsten über das Antragsformular beim Bundesministerium für Finanzen einreichen. Die Bescheinigung ist jeweils drei Jahre gültig.
Einen interessanten Blogbeitrag zu diesem Thema können Sie hier finden.
Ob Onkel, Tante, Oma, Opa oder Pate – die Regel bleibt gleich: Kein Sorgerecht bedeutet, dass Sie kein Depot im Namen des Kindes eröffnen dürfen. Diese Fragestellung taucht häufig auf, insbesondere wenn es darum geht, wie Verwandte oder Bekannte dennoch für Kinder einen Sparplan anlegen können. Eine ausführliche Anleitung dazu habe ich unter folgendem Link bereit gestellt: (Link)
Externe Links:
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Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der aufgeführten und relevanten Produktkonditionen ermittelt wird. Das Listung beginnt mit den größten Erträgen oder Einsparungen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert. Leider können wir Produktinformationen und Konditionen, die wir extern beziehen, nicht immer auf Echtheit prüfen. Die Kosten sind gekennzeichnet, ob sie jeweils prozentual, einmalig pro Transaktion oder jährlich anfallen. Basis sind die aktuellen Konditionen vom 01.11.2024. Bei Wertpapiertransaktionen können zusätzlich zu den Bankgebühren (gemäß den jeweilen AGBs) zusätzlich fremde Spesen anfallen. Investieren beinhaltet Verlustrisiken. Alle Angaben ohne Gewähr.
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