Wenn Eltern einen Sparplan für ihre Kinder einrichten möchten, steht eine grundlegende Frage im Raum:
Soll das Depot rechtlich dem Kind gehören oder nur symbolisch für das Kind sein, aber rechtlich den Eltern gehören?
Beide Optionen klingen ähnlich, unterscheiden sich jedoch erheblich. Schauen wir uns beide Varianten genauer an:
Variante 1: Ein echtes Kinderdepot / Juniordepot (Kind ist rechtlicher Eigentümer)
- Rechtlicher Eigentümer: Das Kind ist der rechtliche Eigentümer, während die Eltern in der Regel bis zum 18. Lebensjahr als Treuhänder fungieren.
- Rechtlicher Übergang auf das Kind: Ab der Eröffnung gehört das Geld dem Kind.
- Entnahmen möglich:
Entnahmen dürfen nicht zu Ungunsten des Kindes erfolgen. Laufende Unterhaltszahlungen dürfen nicht damit beglichen werden.
- Sparerfreibetrag / Steuerfreibetrag:
Der Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG beträgt 11.604 Euro pro Jahr (Stand 2024), zuzüglich des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro pro Jahr des Kindes.
- Einschränkungen bei der Anlage: Spekulative Produkte sind nicht erlaubt. Aktien, Fonds und ETFs sind in der Regel kein Problem.
- Pfändung/Insolvenz/Arbeitslosigkeit der Eltern:
Das Geld gehört dem Kind und kann daher nicht für Verbindlichkeiten der Eltern herangezogen werden.
- Was passiert am 18. Geburtstag des Kindes: Das Kind wird voll verfügungsberechtigt und kann frei über das Geld verfügen. Die Eltern verlieren die Treuhänderschaft.
Variante 2: Depot der Eltern („für das Kind sparen“ aber auf den Namen der Eltern laufend)
- Rechtlicher Eigentümer: Die Eltern sind die rechtlichen Eigentümer.
- Rechtlicher Übergang auf das Kind: Die Entscheidung liegt bei den Eltern und kann jederzeit erfolgen, ist aber nicht verpflichtend.
- Entnahmen möglich:
Ja ohne Einschränkungen
- Sparerfreibetrag/Steuerfreibetrag:
Die Erträge fallen unter die elterlichen Freibeträge von 1.000/2.000 Euro. Die Freibeträge des Kindes können nicht genutzt werden und verfallen jedes Jahr. Beim Übergang auf das Kind sind die Schenkungsfreigrenzen zu beachten.
- Einschränkungen bei der Anlage: Keine
- Pfändung/Insolvenz/Arbeitslosigkeit der Eltern:
Das Vermögen gehört den Eltern und ist daher nicht extra geschützt.
- Was passiert am 18. Geburtstag des Kindes: Wenn gewünscht, nichts.
Um es klarzustellen: Entscheidet man sich für ein Juniordepot, gehört jeder eingezahlte Euro dem Kind. Ohne Wenn und Aber. Selbst bei finanziellen Engpässen dürfen Eltern das Geld nicht zur Begleichung von Lebenshaltungskosten verwenden. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt der Kinder zu sichern, nicht umgekehrt. Im Gegenzug kann das Kind die hohen Freibeträge nutzen, und das Geld ist rechtlich vom Vermögen der Eltern getrennt.
Für die meisten Leser ist ein echtes Juniordepot auf den Namen des Kindes die sinnvollere Variante. Nur in wenigen Ausnahmefällen ergibt es Sinn, ein „symbolisches Juniordepot“ auf den Namen der Eltern laufen zu lassen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Wann ein Juniordepot keinen Sinn ergibt!
Planst du, dass dein Kind bald BAföG beantragt und dabei den Freibetrag von 15.000 Euro überschreitet? Oder hat dein Kind bereits andere Einnahmen, die die Freibeträge übersteigen? Vielleicht hast du auch Bedenken, dass dein Kind das Geld unüberlegt ausgeben könnte, sobald es 18 wird? In solchen Fällen ist es oft besser, das Geld rechtlich bei den Eltern zu belassen, anstatt ein Juniordepot zu eröffnen.
Großeltern, Paten, Onkel und Tanten aufgepasst: Ihr könnt nicht einfach ein Juniordepot auf den Namen des Kindes eröffnen. Diese Möglichkeit bleibt den Erziehungsberechtigten vorbehalten. Stattdessen könnt ihr ein Depot auf euren eigenen Namen eröffnen oder eine Vereinbarung mit den Eltern treffen.
Für weitere Tipps und Hinweise, wie Großeltern, Paten, Onkel und Tanten für ein Kind sparen können, besucht meine Homepage unter diesem
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