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Kindersparpläne ohne Reue: Wichtige Freigrenzen für Eltern und Großeltern

4. Oktober 2024

Wie war das gleich nochmal mit Steuern, Familienversicherung und BAföG?

Nach Ansicht vieler Vermögensexperten ist ein aktienbasierter ETF-Sparplan unerlässlich für den langfristigen Vermögensaufbau von Kindern oder Enkelkindern. Häufig wird ein solcher Sparplan in einem klassischen Juniordepot oder Kinderdepot geführt. Diese Depotvariante gehört rechtlich dem Kind und bietet somit Vorteile wie hohe steuerliche Freibeträge.


Doch welche Freibeträge stehen einem Kind überhaupt zu? Wie wirkt sich die Familienversicherung bei der Krankenkasse aus? Und was muss man beachten, wenn das Kind bald BAföG beantragen möchte?


Bevor wir ins Detail gehen, ein wichtiger Hinweis: Ich bin kein legitimierter Steuerberater und kann daher nur eine Übersicht der wichtigsten Punkte geben. Diese Ausführungen sind ausdrücklich nicht als Beratung oder Empfehlung zu verstehen. Für individuelle Steuerfragen solltest du immer einen zertifizierten Berater (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt) konsultieren. Fragen zur Familienversicherung beantwortet die zuständige Krankenkasse kostenfrei.


Nun aber zum Wesentlichen: Es gibt fünf wichtige Freigrenzen, die man bei einem Juniordepot (Kinderdepot) kennen sollte:



Der Sparer-Pauschbetrag (Besser bekannt als Sparerfreibetrag)


  • Alle Bürger, einschließlich unseren Kindern, haben einen jährlichen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro (Stand 2025).
  • Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalmarkterträge, wie Gewinne aus Aktien, Fonds, ETFs oder Zinsen.
  • Der Freibetrag wird jedes Jahr neu gewährt und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Nicht genutzte Freibeträge verfallen am Jahresende.
  • Gewinne, die den Freibetrag übersteigen, müssen mit der Abgeltungssteuer versteuert werden, es sei denn, es liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor (siehe unten).



Der allgemeine Grundfreibetrag


  • Der allgemeine Grundfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro . Solange die Kinder kein anderweitiges Einkommen erzielen, können Sie den kompletten Grundfreibetrag für steuerpflichtige Kapitalerträge ausnutzen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro kommt hier noch hinzu, so dass die Kinder bis 13.096 Euro (Stand 2025) Kapitalmarkterträge pro Jahr keinerlei Steuern bezahlen müssen.
  • Über einen Zeitraum von 18 Jahren könnten so theoretisch über 230.000 Euro steuerfreier Gewinn pro Kind realisiert werden.
  • Um den allgemeinen Grundfreibetrag zu nutzen, muss beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind beantragt werden. Diese Bescheinigung wird beim depotführenden Institut eingereicht und ist drei Jahre gültig.
  • Überschreiten die Kapitalmarkterträge den Betrag von 13.096 Euro (Stand 2025, incl. Sparer-Pauschbetrag), wird das Kind automatisch steuerpflichtig.



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Krankenversicherung (Familienversicherung)


Rund um die Familienversicherung gibt es viele Mythen, und oft werden ungenaue Informationen im Internet verbreitet.


Hier die wichtigsten Fakten:


  • Ist das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert, darf es ein eigenes Einkommen von 7.420 Euro pro Jahr (535 Euro monatlich zzgl. 1.000 Euro Sparerfreibetrag) nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, muss das Kind sich selbst kranken- und pflegeversichern, was die Rendite eines Sparplans erheblich mindern kann.
  • Diese Einkommensgrenze gilt für alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV), jedoch ist ausdrücklich von einem regelmäßigen Einkommen die Rede. Regelmäßige Dividendenauszahlungen oder Zinserträge erfüllen diesen Tatbestand, da sie an festen Stichtagen ausgezahlt werden. Bei ausschüttenden ETFs sollte man daher diese Schwelle im Blick behalten, da die Auszahlungen regelmäßig erfolgen.
  • Einmalige oder sporadische Gewinnmitnahmen, Umschichtungen oder eine Depotauflösung fallen laut Rückmeldung meiner Krankenkasse (AOK) nicht darunter. Man sollte jedoch vermeiden, Verkäufe immer wieder im gleichen zeitlichen Intervall durchzuführen (z.B. schrittweise Auflösung des Depots), da dies als regelmäßig eingestuft werden könnte. Überschreitet das Kind die Grenze von 7.420 Euro Gewinn pro Jahr, fällt es aus der Familienversicherung heraus. Bei Unklarheiten hilft die jeweilige Krankenkasse gerne weiter, auch wenn solche Fragen nicht immer direkt an der Hotline geklärt werden können.


BAföG


  • Der maximale Grenzbetrag für die Bewilligung von BAföG liegt bei einem Vermögen von 15.000 Euro (Stand 2025, unter 30 Jahre) für das jeweilige Kind. Wird das Vermögen jedoch vor der Antragstellung verbraucht, gibt es keine Bedenken.


Schenkungsfreigrenzen


  • Die Schenkungsfreigrenzen variieren stark je nach Verwandtschaftsverhältnis. Werden diese Freigrenzen überschritten, fällt Schenkungssteuer an.
  • Für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren
  • Für Schenkungen zwischen Großeltern und Enkeln beträgt der Freibetrag 200.000 Euro in 10 Jahren.
  • Wichtig: Verstirbt der Schenker innerhalb der 10 Jahre, so wird der geschenkte Betrag auf das Erbe angerechnet.
  • Gelegenheitsgeschenke bzw. anlassbezogene Geschenke (Geburtstag, Heirat, Abitur, Examen) sind schenkungssteuerfrei, solange sie der Höhe nach für den Anlass passend sind.


Für die meisten Kinder mit Juniordepot (Kinderdepot) ist der Sparer-Pauschbetrag die wichtigste und oft einzige relevante Freigrenze. Bei größeren Beträgen und Annäherung an die Freigrenzen ist eine Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert, um teure Fehler zu vermeiden.


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