Nach Ansicht vieler Vermögensexperten ist ein aktienbasierter ETF-Sparplan unerlässlich für den langfristigen Vermögensaufbau von Kindern oder Enkelkindern. Häufig wird ein solcher Sparplan in einem klassischen Juniordepot oder Kinderdepot geführt. Diese Depotvariante gehört rechtlich dem Kind und bietet somit Vorteile wie hohe steuerliche Freibeträge.
Doch welche Freibeträge stehen einem Kind überhaupt zu? Wie wirkt sich die Familienversicherung bei der Krankenkasse aus? Und was muss man beachten, wenn das Kind bald BAföG beantragen möchte?
Bevor wir ins Detail gehen, ein wichtiger Hinweis: Ich bin kein legitimierter Steuerberater und kann daher nur eine Übersicht der wichtigsten Punkte geben. Diese Ausführungen sind ausdrücklich nicht als Beratung oder Empfehlung zu verstehen. Für individuelle Steuerfragen solltest du immer einen zertifizierten Berater (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt) konsultieren. Fragen zur Familienversicherung beantwortet die zuständige Krankenkasse kostenfrei.
Nun aber zum Wesentlichen: Es gibt fünf wichtige Freigrenzen, die man bei einem Juniordepot (Kinderdepot) kennen sollte:
Rund um die Familienversicherung gibt es viele Mythen, und oft werden ungenaue Informationen im Internet verbreitet.
Hier die wichtigsten Fakten:
Für die meisten Kinder mit Juniordepot (Kinderdepot) ist der Sparer-Pauschbetrag die wichtigste und oft einzige relevante Freigrenze. Bei größeren Beträgen und Annäherung an die Freigrenzen ist eine Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert, um teure Fehler zu vermeiden.